Informationen zur Wahl des richtigen Beraters

Sorgfaltsregeln für Berater

Die Anforderung an die Auswahl, Instruktion und Ueberwachung eines Beraters können sich an der sog. Geschäftsherrenhaftung des Geschäftsherrn für Hilfspersonen bei ihren geschäftlichen Verrichtungen orientieren:

Beraterauswahl (cura in eligendo)

Die Anforderungen an die Auswahl des Beraters (sog. Hilfsperson) orientieren sich:

  • an der vorgesehenen Tätigkeit
  • am Schwierigkeitsgrad der Aufgabe
  • an den Kenntnissen des Beraters
  • an den Fähigkeiten des Beraters
  • an der Zuverlässigkeit des Beraters
  • an den Erfahrungen des Beraters
  • an einer tauglichen Infrastruktur, die dem Berater zur Verfügung steht
  • an einer zweckmässigen Arbeits- und Betriebsorganisation
  • am Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung mit bestimmter Deckungssumme.

Sorgfaltsnachweis durch:

  • Einholung von Zeugnissen
  • Einholung von Auskünften und Referenzen
  • Eignungsprüfung
  • Erkundigung über Leumund
  • Möglicherweise mehrjährige Eignung.

Beraterinstruktion (cura in instruendo)

Der Auftraggeber hat dem Berater für die Mandatserledigung Weisungen zu erteilen:

  • nach den konkreten Umständen
    • Auftragsart
      • Routinearbeit
      • Ungewohnte Aufgaben
      • Arbeiten mit möglichen Problemstellungen
      • Offensichtliche Risiken: keine besondere Warnung
      • Erfahrener Berater (Fachmann bzw. Spezialist)
        • für Routinearbeit keine besondere Instruktion
        • Instruktionen des Auftraggebers als Laien können u.U. kontraproduktiv sein.

Beraterüberwachung (cura in custodiendo)

Das Mass der Überwachung des Beraters ist abhängig:

  • vom Mandat
  • vom möglichen Schädigungspotential und den Risiken
  • von den Kenntnissen und der Erfahrung des Beraters

Allzu hohe, praxisfremde Anforderungen an die Überwachung dürfen nicht gestellt werden. – Das Fordern einer permanenten Überwachung wäre unverhältnismässig.

Empfehlung:

  • Auch bei erfahrenen, zuverlässigen Beratern sollte gelegentlich eine Kontrolle vorgenommen werden
  • Bei fehlender Fachkenntnis des Auftraggebers empfiehlt es sich ev. einen zweiten Spezialisten beizuziehen.